Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB
Teilnahmebedingungen (AGB) & Datenschutzerklärung für Freizeiten, Aktionen und Seminare der Evangelischen Jugend Schlebusch (ejs)
- Auskunft und Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der/die Anmeldende dem Freizeitveranstalter (nachfolgend „FV“) den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll über das dafür vorgesehene Formular erfolgen. Der Reisevertrag kommt rechtsverbindlich erst mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung des FV zustande. Die ausgeschriebenen Altersgruppeneinteilungen sind zwingend zu beachten.
Es besteht ein Vorbelegungsrecht bis zum 31. Dezember des Vorjahres der jeweiligen Freizeitmaßnahme für folgende Gruppen in dieser Reihenfolge:
- Teilnehmende aus dem direkten Vorjahr der jeweiligen Freizeit.
- Regelmäßige Besuchende des Jugendhauses der ejs.
- Kinder und Jugendliche aus der Evangelischen Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch.
Nach Ablauf dieser Frist werden freie Plätze nach dem Chronologieprinzip (Eingang der Anmeldung) vergeben.
- Zahlung des Reisepreises
Die Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung erfolgen zentral über unsere Zentralverwaltung. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,- fällig. Dieser Betrag wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Der verbleibende Restbetrag muss spätestens 21 Tage vor dem Abfahrtsdatum auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.
Als Erinnerung und zur Erleichterung der Überweisung hier die Bankverbindung:
Empfänger: Evangelische Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch
IBAN: DE26 3506 0190 1010 8760 16
BIC: GENODED1DKD
Verwendungszweck: Bitte unbedingt den genauen Namen der Freizeitmaßnahme und den Namen des Kindes angeben!
- Geschwister-Ermäßigung
Nehmen mehrere Geschwisterkinder an ejs-Freizeiten innerhalb desselben Kalenderjahres teil, gelten folgende Ermäßigungen:
- Jedes Geschwisterkind erhält eine Ermäßigung von 25 % auf den jeweiligen eigenen Freizeitpreis.
- Fahren vier leibliche/im selben Haushalt lebende Geschwisterkinder mit, nimmt das vierte Kind kostenlos teil.
- Auf ausdrücklichen Wunsch kann auf diese Ermäßigung verzichtet werden. In diesem Fall wird der Differenzbetrag als steuerlich abzugsfähige Spende behandelt und eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt.
- Leistungen und Fremdleistungen
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Jahresprospekt der ejs sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, Sonderwünsche oder Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den FV.
- Vermittelt der FV im Rahmen der Freizeit ausdrücklich Fremdleistungen Dritter (z. B. Ausflüge, Eintritte, Kurse), so haftet er nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst, sofern in der Ausschreibung deutlich auf die Vermittlung hingewiesen wurde.
- Jede/r Teilnehmer:in ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Dauer der Freizeit im In- und Ausland unfallversichert sowie nachrangig haftpflichtversichert. Ein Versicherungsschutz für Reisegepäck, für den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport sowie gegen Diebstahl besteht nicht. Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sowie einer Gepäckversicherung wird empfohlen.
- Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (Höhere Gewalt)
Wird die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, behördliche Sperrungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der FV als auch der/die Reisende vom Vertrag zurücktreten. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem gesetzlichen Reiserecht (§ 651h BGB). Der FV erstattet in diesem Fall den gezahlten Reisepreis, kann jedoch für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Ist eine Rückbeförderung im Vertrag enthalten, ist der FV verpflichtet, diese durchzuführen; eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte.
- Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
- Der FV kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder das erforderliche pädagogische ejs-Betreuungsteam aus nicht planbaren, schwerwiegenden Gründen (z. B. akute Krankheit) nicht zustande kommt.
- Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom FV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Freizeit nicht beeinträchtigen.
- Der FV wird den/die Teilnehmer:in bzw. die Erziehungsberechtigten über eine Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnisnahme informieren.
- Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Absage durch den FV haben Sie das Recht, innerhalb einer Woche kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Freizeit zu verlangen, sofern der FV in der Lage ist, eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.
- Rücktritt oder Umbuchung durch den Reisenden
- Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich (Brief oder E-Mail) erklärt werden.
- Treten Sie vom Vertrag zurück oder wird die Reise ohne Rücktrittserklärung nicht angetreten, kann der FV eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Der Abschluss einer privaten Reiserücktrittesskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
- Unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt und -grund wird in jedem Fall eine Bearbeitungs- und Verwaltungskostenpauschale fällig. Diese beträgt:
- Bei Freizeiten, länger als 5 Tage: € 100,-
- Bei Kinderpfingstfreizeiten: € 50,-
- Erfolgt der Rücktritt später als 8 Wochen vor Reisebeginn, ist der FV berechtigt, zusätzlich anfallende Fahrtkosten und Stornogebühren der Leistungsträger (z. B. Unterkunft) weiterzuberechnen, falls der Freizeitplatz nicht mehr anderweitig besetzt werden kann.
- Es steht dem/der Reisenden frei, eine geeignete Ersatzperson zu stellen, die in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Der FV kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen (z. B. Alter) nicht entspricht.
- Pädagogische Leitung und Ausschluss
Die Freizeiten werden von geschulten Jugendleiter:innen pädagogisch betreut, die für die Dauer der Freizeit die gesetzliche Aufsichtspflicht übernehmen. Bei grober oder wiederholter Missachtung der Anweisungen des Betreuungsteams, der Camp-Regeln oder bei Gefährdung der Gruppe ist die Freizeitleitung berechtigt, den/die Teilnehmer:in auf Kosten der Erziehungsberechtigten vorzeitig nach Hause zu schicken. Ein Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.
- Aufsichtspflicht und Mitwirkungspflicht
Zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht und der gesundheitlichen Fürsorge sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dem FV vor Beginn der Freizeit alle erforderlichen Angaben (z. B. chronische Erkrankungen, Allergien, notwendige Medikamenteneinnahmen, Ernährungsbesonderheiten, Schwimmfähigkeiten) wahrheitsgemäß auf dem dafür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Reichen die Erziehungsberechtigten dieses Formular auch nach Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht vollständig ausgefüllt ein, behält sich der FV den Rücktritt vom Reisevertrag vor; die Stornogebühren richten sich nach Ziffer 7.
- Mängelanzeige, Fristen und Verjährung
- Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn ein aufgetretener Mangel der Freizeitleitung unverzüglich noch vor Ort angezeigt wird, um dem FV die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben.
- Eine Mängelanzeige ist primär an die Freizeitleitung vor Ort zu richten. Sollte diese nicht erreichbar sein, ist der FV direkt zu kontaktieren.
- Vertragliche Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber dem FV geltend gemacht werden.
- Anwendbares Recht
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem FV und dem/der Teilnehmer:in bzw. den Erziehungsberechtigten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Datenschutz und Fördermittelbeantragung
Die ejs nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst.
- Zweckbindung, digitale Verwaltung & Weitergabe: Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation, Durchführung, Kostenabrechnung der Freizeit sowie zur gesetzlich vorgeschriebenen Beantragung von Fördermitteln und Zuschüssen bei den entsprechenden öffentlichen Stellen (insb. Stadt Leverkusen, Jugendamt, Land Nordrhein-Westfalen) verarbeitet und an diese weitergeleitet. Für die digitale Verwaltung, Erfassung und sichere Speicherung der Anmeldedaten nutzen wir das Online-Tool „Campflow“ (Kandis GmbH) im Rahmen einer datenschutzkonformen Auftragsverarbeitung. Ohne diese Datenverarbeitung und -weitergabe ist eine Bezuschussung und damit eine Teilnahme an der Freizeit nicht möglich.
- Bildmaterial: Während der Freizeiten werden Fotos und Videos für die Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit der Kirchengemeinde (z. B. Jahresprospekt, Flyer, Homepage, Gemeindebrief) erstellt. Hierfür wird vor der Freizeit eine separate, freiwillige Einverständniserklärung eingeholt. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, was die sofortige Löschung des entsprechenden Bildmaterials zur Folge hat.
- Betroffenenrechte: Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die im Impressum genannte Stelle.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages im Übrigen nicht berührt. Das Gesetz tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel.