Wichtige Hinweise

Nr. 1 – Leitungsteams

Alle Fahrten und Freizeiten werden von geschulten, erfahrenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geleitet.  Diese sind meist ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig und erhalten keine Vergütung. Sie verstehen sich als Partner und Partnerinnen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und bereiten sich sorgfältig auf die Fahrt- bzw. Freizeitmaßnahme vor.

Nr. 2 – Voraussetzung und Teilnahme

Wir bitten, dass sich nur anmeldet, wer bereit ist, sich in die Gemeinschaft einzubringen und sich am gemeinsamen Programm zu beteiligen.

Nr. 3 – Zuschüsse

Eine Teilnahme soll möglichst nicht am Geld scheitern. Im Einzelfall sind besondere Zuschüsse oder Reduzierungen des Teilnahmebeitrages möglich. Gegebenenfalls sprechen Sie uns bitte darauf an. Wir haben über unsere Apfelsaftaktion einen Sozialfonds eingerichtet – der auch auf weitere Spenden angewiesen ist – und über den wir versuchen, bei finanziellen Engpässen und in Notsituationen unbürokratisch zu helfen.

Nr. 4 – Unterbringung

Hotelkomfort ist bei unseren Fahrten nicht zu erwarten. Alle Unterkünfte wurden sorgfältig ausgewählt, ihre Ausstattung ist meist einfach und zweckmäßig. Häufig handelt es sich um Selbstversorgerhäuser (siehe Ausschreibungen). Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen wirken beim Kochen und Küchendienst mit und übernehmen Mitverantwortung fürs Sauber halten im Haus und im Gelände.

Nr.5 – Reservierung und Anmeldung

Unser Büro ist in der Regel Montag bis Freitag von 12.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Nicht jedoch in den Schulferienzeiten. In dieser Zeit informieren wir Sie gerne weitergehend über unsere Angebote und reservieren gegebenenfalls telefonisch für einen Tag einen Platz. Danach muss schriftlich die Anmeldung vorliegen, die nach der schriftlichen Bestätigung durch uns verbindlich wird. Anmeldungen per Fax und E-Mail werden wie telefonische Reservierungen behandelt.

Nr. 6 – Vorbereitungstreffen

Sie dienen dem Kennen lernen, dem Klären gegenseitiger Erwartungen, der Information und ermöglichen Programmabsprachen. Sie sollten – soweit sie vorgesehen sind – für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich sein.

Nr. 7 – Behinderte Teilnehmer und Teilnehmerinnen

Soweit das Haus den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und die Freizeit geeignet ist, können auch behinderte junge Menschen teilnehmen. Eine
sorgfältige Beratung im Einzelfall ist erforderlich. Spezielle Angebote für körperbehinderte junge Menschen finden Sie in unserem Jahresprospekt.

Nr. 8 – Abfahrtsorte

Sofern nicht anders angegeben, sind die Abfahrtsorte bei
Busreisen: Schlebusch Marktplatz (direkt am Jugendhaus der ejs.)
Bahnreisen: Köln Hauptbahnhof bzw. Leverkusen Mitte oder Schlebusch.

Nr. 9 – Eigene Anreise

Falls bei Fahrtmaßnahmen, die mit gemeinsamer An- und Abreise ausgeschrieben sind, jemand selbst anreisen möchte, und damit auf die
Fahrt als Leistung verzichtet wird, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.

Nr. 10 – Reiserücktritt

Bei kurzfristigem Reiserücktritt können u. U. beträchtliche Ausfallgebühren anfallen die auch über dem eigentlichen Teilnehmerpreis liegen können, weil kalkulierte Zuschüsse bei Nichtmitfahrt auch nicht bezahlt werden (vgl. unsere Teilnahmebedingungen). Wir empfehlen im Einzelfall innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einer Versicherung Ihres Vertrauens.

Nr. 11 – Verpflegung

Immer mehr Leitungsteams achten beim Einkauf für Selbstversorgerfreizeitenauch auf gute, gesunde, leckere und fair gehandelte Produkte. Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej) hat die gepa, die „Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt“ mitgegründet und ist einer ihrer Gesellschafter. Durch garantierte Mindestpreise und direkte Handelsbeziehungen werden Selbständigkeit und Gleichberechtigung der im Handelsgeschehen benachteiligten Partner in der sogenannten „Dritten Welt“ gefördert. Langfristige Abnahmeverträge und das Recht auf eine Vorfinanzierung verbessern die Lebensbedingungen der Produzenten und ermöglichen eine sichere Zukunftsplanung. Auch im Alltag auf das Transfair-Siegel achten und öfter mal im „Eine-Welt-Laden“ einkaufen!

Nr. 12 – Preise

Die Preise unserer Freizeiten sind so kalkuliert, dass wir weder Gewinn noch Verlust machen. Unsere ehrenamtlichen Freizeitleiterinnen und Freizeitleiter erhalten keine Entlohnung.

Nr. 13 – §§

Die Evangelische Jugend der Evangelischen Kirchengemeinde Schlebusch gilt als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ und ist von der Verpflichtung zur Insolvenzversicherung ausgenommen. Nach dem geltenden Reiserecht (BGB § 651) erhalten Teilnehmende bei uns (im Gegensatz zur Anmeldung bei Vereinen oder Reisebüros) keinen Sicherungsschein.

Nr. 14 – Eigene Freizeit im verantwortbaren Rahmen

Unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewähren wir am Freizeitort und bei anderen Unternehmungen einen altersgemäßen Freiraum zur eigenen Gestaltung.

Unsere Preissystem

„Aber aus Kostengründen muss niemand zu Hause bleiben“

Wie im letzten Jahr finden Sie/ findest Du bei den Freizeitausschreibungen
drei Preise:
Preis A, Preis B und Preis C

Dies hat eine traurige Vorgeschichte. Seit Jahren wurden fast alle Zuschüsse für die Kinder und Jugendarbeit reduziert oder ganz gestrichen. Heute könen wir nur noch über einen „Nothaushalt” die wichtigsten Arbeitsbereiche erhalten und sind zur qualifizierten Weiterarbeit vermehrt auf Spenden angewiesen. “Wie ist eine solche Situation nun sozialverträglich abzufedern?”, war unser Leitgedanke bei der Entwicklung neuer Finanzierungskonzepte. Wir stellten uns daher die Frage: “Wie können es sich kinderreiche oder finanziell schwächer gestellte Familien leisten, ihren Kindern trotzdem
eine Freizeit mit der ejs zu ermöglichen?” Dabei gibt es ab 2 Geschwisterbuchungen für eine Freizeit 25% Ermäßigung auf den jeweiligen B-Freizeitpreis.

Außerdem gilt der Grundsatz:
Unsere Freizeitpreise sind knapp und exakt kalkuliert. Die hohe Qualität unserer Reisen, mit all den Vorteilen für die MitfahrerInnen, ist nicht preisgünstiger zu gewährleisten. Mit Eltern von FreizeitteilnehmerInnen entwickelten wir den nachfolgend erklärten Vorschlag, drei Preise anzubieten und ein Spendenkonto einzurichten.

Preis A:
Wäre Ihr Preis gewesen, wenn die Zuschusssituation wie vor 13 Jahren noch aktuell wäre. Diesen Preis bieten wir Ihnen an, er deckt jedoch nicht unsere
Kosten.

Preis B:
Ist der kostendeckende Freizeitpreis.

Preis C:
Ist der Freizeitpreis B plus eine von Ihnen/Dir bestimmte Spendensumme. Sie erhalten/Du erhältst zum Ende des Jahres über den eingezahlten Mehrbetrag
(bei Spenden ab 25,- €) eine steuerabzugsfähige Spendenquittung. Jeder Betrag ist wichtig! Ob Sie / Du 15,- €; 25,- € oder mehr geben/gibst. Mit diesem Geld unterstützen wir finanziell diejenigen, die für sich den Preis A wählten, oder was auch möglich bleibt – nur Teilbeträge von Preis A zahlen können. Dann bitte haben Sie/habe Du den Mut, sich/Dich bei uns zu melden. Bei der Beantragung eines weiteren Zuschusses sind wir gerne behilflich. Außerdem steht Ihnen/Dir unser eigener “Sozialfond” zur Verfügung, den MitarbeiterInnen und TeilnehmerInnen der Freizeiten durch die Apfelsaftaktion genau für diesen Zweck erwirtschaftet haben.

Herzlichen Dank!
Deine/Ihre ejs