Wichtige Hinweise
Nr. 1 – Leitungsteams
Alle Fahrten und Freizeiten werden von geschulten, erfahrenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geleitet. Diese sind meist ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig und erhalten keine Vergütung. Sie verstehen sich als Partner und Partnerinnen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und bereiten sich sorgfältig auf die Fahrt- bzw. Freizeitmaßnahme vor.
Nr. 2 – Voraussetzung und Teilnahme
Wir bitten, dass sich nur anmeldet, wer bereit ist, sich in die Gemeinschaft einzubringen und sich am gemeinsamen Programm zu beteiligen.
Nr. 3 – Zuschüsse
Eine Teilnahme soll möglichst nicht am Geld scheitern. Im Einzelfall sind besondere Zuschüsse oder Reduzierungen des Teilnahmebeitrages möglich. Gegebenenfalls sprechen Sie uns bitte darauf an. Wir haben über unsere Apfelsaftaktion einen Sozialfonds eingerichtet – der auch auf weitere Spenden angewiesen ist – und über den wir versuchen, bei finanziellen Engpässen und in Notsituationen unbürokratisch zu helfen.
Nr. 4 – Unterbringung
Hotelkomfort ist bei unseren Fahrten nicht zu erwarten. Alle Unterkünfte wurden sorgfältig ausgewählt, ihre Ausstattung ist meist einfach und zweckmäßig. Häufig handelt es sich um Selbstversorgerhäuser (siehe Ausschreibungen). Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen wirken beim Kochen und Küchendienst mit und übernehmen Mitverantwortung fürs Sauber halten im Haus und im Gelände.
Nr.5 – Reservierung und Anmeldung
Unser Büro ist in der Regel Montag bis Freitag von 12.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Nicht jedoch in den Schulferienzeiten. In dieser Zeit informieren wir Sie gerne weitergehend über unsere Angebote und reservieren gegebenenfalls telefonisch für einen Tag einen Platz. Danach muss schriftlich die Anmeldung vorliegen, die nach der schriftlichen Bestätigung durch uns verbindlich wird. Anmeldungen per Fax und E-Mail werden wie telefonische Reservierungen behandelt.
Nr. 6 – Vorbereitungstreffen
Sie dienen dem Kennen lernen, dem Klären gegenseitiger Erwartungen, der Information und ermöglichen Programmabsprachen. Sie sollten – soweit sie vorgesehen sind – für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich sein.
Nr. 7 – Behinderte Teilnehmer und Teilnehmerinnen
Soweit das Haus den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und die Freizeit geeignet ist, können auch behinderte junge Menschen teilnehmen. Eine
sorgfältige Beratung im Einzelfall ist erforderlich. Spezielle Angebote für körperbehinderte junge Menschen finden Sie in unserem Jahresprospekt.
Nr. 8 – Abfahrtsorte
Sofern nicht anders angegeben, sind die Abfahrtsorte bei
Busreisen: Schlebusch Marktplatz (direkt am Jugendhaus der ejs.)
Bahnreisen: Köln Hauptbahnhof bzw. Leverkusen Mitte oder Schlebusch.
Nr. 9 – Eigene Anreise
Falls bei Fahrtmaßnahmen, die mit gemeinsamer An- und Abreise ausgeschrieben sind, jemand selbst anreisen möchte, und damit auf die
Fahrt als Leistung verzichtet wird, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.
Nr. 10 – Reiserücktritt
Bei kurzfristigem Reiserücktritt können u. U. beträchtliche Ausfallgebühren anfallen die auch über dem eigentlichen Teilnehmerpreis liegen können, weil kalkulierte Zuschüsse bei Nichtmitfahrt auch nicht bezahlt werden (vgl. unsere Teilnahmebedingungen). Wir empfehlen im Einzelfall innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einer Versicherung Ihres Vertrauens.
Nr. 11 – Verpflegung
Immer mehr Leitungsteams achten beim Einkauf für Selbstversorgerfreizeitenauch auf gute, gesunde, leckere und fair gehandelte Produkte. Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej) hat die gepa, die „Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt“ mitgegründet und ist einer ihrer Gesellschafter. Durch garantierte Mindestpreise und direkte Handelsbeziehungen werden Selbständigkeit und Gleichberechtigung der im Handelsgeschehen benachteiligten Partner in der sogenannten „Dritten Welt“ gefördert. Langfristige Abnahmeverträge und das Recht auf eine Vorfinanzierung verbessern die Lebensbedingungen der Produzenten und ermöglichen eine sichere Zukunftsplanung. Auch im Alltag auf das Transfair-Siegel achten und öfter mal im „Eine-Welt-Laden“ einkaufen!
Nr. 12 – Preise
Die Preise unserer Freizeiten sind so kalkuliert, dass wir weder Gewinn noch Verlust machen. Unsere ehrenamtlichen Freizeitleiterinnen und Freizeitleiter erhalten keine Entlohnung.
Nr. 13 – §§
Die Evangelische Jugend der Evangelischen Kirchengemeinde Schlebusch gilt als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ und ist von der Verpflichtung zur Insolvenzversicherung ausgenommen. Nach dem geltenden Reiserecht (BGB § 651) erhalten Teilnehmende bei uns (im Gegensatz zur Anmeldung bei Vereinen oder Reisebüros) keinen Sicherungsschein.
Nr. 14 – Eigene Freizeit im verantwortbaren Rahmen
Unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewähren wir am Freizeitort und bei anderen Unternehmungen einen altersgemäßen Freiraum zur eigenen Gestaltung.